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Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes bei Zugang zu nicht-öffentlichen Einrichtungen
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Friedliche Meinungsäußerung als Voraussetzung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit
Schüler S verteilt am Eingang der Schule Flyer mit folgender Aufschrift: "Ich will schulfrei!" Um der Aktion Nachdruck zu verleihen, verteilt er schallende Ohrfeigen an Mitschüler, die keinen Flyer nehmen. Rektorin R wird es angst und bange. Sie ruft prompt die Polizei.
Friedliche Meinungsäußerung bei Boykottaufruf (Fall „Lüth“)
Erich Lüth (L) ruft öffentlich zum Boykott des neuen Films von Veit Harlan (H) „Unsterbliche Geliebte“ auf. Den Boykottaufruf begründete L mit Hs nationalsozialistischer Vergangenheit. Adressat des Boykottaufrufs sind Filmtheater und Zuschauer.