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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A träumt schon lange davon, Gleitschirm zu fliegen. Er leiht sich bei dem erfahrenen Drachenflieger F einen Schirm. F sagt, die Wetterverhältnisse seien für einen Anfänger zu gefährlich. Er überlässt A gleichwohl den Schirm. A zerschellt nach kurzem Flug an einem Felsen des Berges.

Einordnung des Falls

Gleitschirmflug

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F hat den Tod des A kausal verursacht, indem er ihm den Gleitschirm überlassen hat.

Genau, so ist das!

Voraussetzung strafrechtlicher Haftung beim Erfolgsdelikt ist, dass der Täter den Erfolg kausal bewirkt hat. Rechtsprechung (Rspr.) und herrschende Lehre (hL) bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hätte F dem A keinen Schirm geliehen, hätte A den Flug nicht unternommen und wäre nicht am Felsen verunglückt. F hat den Unfalltod des A kausal verursacht.

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