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Mehrere Tiere verursachen Schaden – Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB)?

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Mehrere Tiere verursachen Schaden – Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB)?

20. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Pferde

A, B und C lassen ihre Pferde (P1, P2, P3) gemeinsam grasen. Als sie die Pferde in die Stallungen zurückführen, stellt sich heraus, dass P1 durch Tritte eines anderen Pferdes verletzt wurde. Es lässt sich nicht aufklären, ob es P2 oder P3 war. A entstehen Tierarztkosten von €4.000.

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Wie funktioniert Jurafuchs?

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer 2020
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Eine Besprechung von:
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