Deliktsrecht: 57 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 57 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Deliktsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Schadensersatzanspruch des berechtigten unmittelbaren Besitzers (BGH, Urt. v. 24.05.2022 – VI ZR 1215/20)

K ist Halterin und Besitzerin eines Fahrzeugs, das ihre Schwester S ihr entliehen hat. S hat das Fahrzeug durch ein Darlehen bei Kreditunternehmen X finanziert und als Sicherheit an X übereignet. Im November 2016 kommt es zwischen K und D zu einem Autounfall in der Berliner Innenstadt.

Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltsanforderungen beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug (BGH, Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23)

Ein Müllfahrzeug von Müllunternehmen U steht mit laufendem Motor und rüttelnder Schüttung am Straßenrand. Als B mit seinem PKW in Gegenrichtung mit etwa 13 km/h und 50 cm Abstand vorbeifährt, schiebt Müllwerkerin M gerade einen Müllcontainer über die Straße. Es kommt zu einer Kollision, Bs PKW wird beschädigt.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): Eine Frau steht vor einem kaputten Auto und denkt: Ich fahr doch keinen Ford.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob nach einem Autounfall der Geschädigte neben den Reparaturkosten zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur verlangen kann. Das OLG verneinte einen solchen Anspruch. Die Beschränkung des Fahrvergnügens sei nur eine immaterielle Beeinträchtigung aufgrund der subjektiven Wertschätzung und nicht als Schaden ersetzbar. Der Nutzungsersatz komme nur für vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der Sache in Betracht. Denn die Nutzungsausfallentschädigung müsse Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise auf die Grundlage der Lebensführung signifikant auswirkt. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen (RdNr. 45). Da das eingeschränkte Fahrvergnügen lediglich einen - nicht unter § 253 BGB fallenden - immateriellen Schaden darstellt, kann B diesen nicht geltend machen.

Jurafuchs Illustration zum Fall Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel" (OLG Koblenz, 09.12.2019, 12 U 249/18): Eine Person geht mit ihrem Hund spazieren. Ein anderer Hund stürzt sich auf den Hund der Person. Die Person fällt im Getümmel zu Boden.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel" (OLG Koblenz, 09.12.2019, 12 U 249/18): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Fälle mit Tierbezug sind in der juristischen Ausbildung bei den Prüfungsämtern sehr beliebt. Während Pferde vor allem im Kaufmängelgewährleistungsrecht herangezogen werden, haben Hunde ihren großen Auftritt im Deliktsrecht. Der vorliegende Fall zwingt Prüflinge, sich strukturiert mit den deliktischen Vorschriften und insbesondere den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB) auseinanderzusetzen. Aufgrund der offenen Frage, was genau den Sturz der Klägerin verursacht hat, eignet sich die Fallgestaltung zudem gut, um im zweiten Examen das Verständnis von Referendar:innen im Hinblick auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu schulen.

Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Kohl-Tagebücher: (Keine) Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Autor A verletzt rechtswidrig Helmut Kohls (K) Persönlichkeitsrechte. K verklagt A. K wird ein Geldentschädigungsanspruch durch vorläufig vollstreckbares Urteil zugesprochen. K verstirbt, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Ks Witwe meint, der Anspruch sei auf sie übergegangen.

Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Zurechnung der Betriebsgefahr eines sicherungsübereigneten KFZ

A übereignet seinen PKW sicherungshalber an die B. Er nutzt das Fahrzeug aber weiterhin als Halter selbst. Bei einer Kollision mit C und dessen Fahrzeug wird A’s PKW beschädigt. Ein Verschulden der jeweiligen Fahrzeugführer lässt sich nicht feststellen. A geht gerichtlich gegen C vor.