Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands
Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands
26. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T gibt sich bei O unter dem Namen eines Geschäftsführers eines bekannten Unternehmens aus. Er beabsichtigt, das Vertrauen von O zu erschleichen. Das aufgebaute Vertrauen möchte T dann zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, um O von der vorübergehenden fehlenden Liquidität des Unternehmens zu täuschen und diesen dann zu einem Darlehen zu bewegen, welches er dem T in bar überreichen sollte.
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