Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands

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Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands

11. Mai 2026

12 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T sagt O wahrheitswidrig, er sei gutverdienender Chef eines bekannten Unternehmens. So will er Os Vertrauen gewinnen und dieses später ausnutzen, um ein Darlehen von O zu bekommen, das er nicht zurückzahlen kann.

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