Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands

Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands

26. August 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T gibt sich bei O unter dem Namen eines Geschäftsführers eines bekannten Unternehmens aus. Er beabsichtigt, das Vertrauen von O zu erschleichen. Das aufgebaute Vertrauen möchte T dann zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, um O von der vorübergehenden fehlenden Liquidität des Unternehmens zu täuschen und diesen dann zu einem Darlehen zu bewegen, welches er dem T in bar überreichen sollte.

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