Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis

Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis

26. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O an der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.

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