Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis
Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis
26. August 2025
4,8 ★ (7.296 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O an der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.
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