Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieter M lässt die T, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterin der Stadtwerke vorstellt, zum Ablesen der Zähler in seine Wohnung. Wie von vornherein geplant, nimmt T dabei heimlich Wertgegenstände des M an sich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Wohnung "gegen den Willen des Berechtigten betreten" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ranii
3.12.2022, 12:56:03
Wird hier auch i.R.d. Einverständnisses vllt diskutiert, wie es aussieht, wenn das Opfer glaubt, es müsse die Person reinlassen (vergleichbar mit dem Dönerspießfall als Trickdiebstahl statt
Sachbetrugs)? Denn den Heizungaableser muss man ja reinlassen…
Nora Mommsen
5.12.2022, 12:58:11
Hallo Ranii, im Falle des Diebstahls muss die Wegnahme - also der Gewahrsamswechsel gegen den Willen des bisherigen Inhabers vollziehen. Das Reinlassen müsste also ein Einverständnis in die Mitnahme von Wertgegenständen darstellen, das ist doch eher fernliegend. Ein Einverständnis ist daher hier nicht anzusprechen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team