Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieter M lässt die T, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterin der Stadtwerke vorstellt, zum Ablesen der Zähler in seine Wohnung. Wie von vornherein geplant, nimmt T dabei heimlich Wertgegenstände des M an sich.
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Einordnung des Falls
Durch Täuschung erschlichenes Einverständnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Wohnung "gegen den Willen des Berechtigten betreten" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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