Erschlichenes Einverständnis: Täuschung unter Verstoß gegen Strafprozessrecht
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten O die Rolle als verdeckt ermittelnde Polizeibeamtin. Unter Verstoß gegen § 110c S. 2 StPO täuscht sie O darüber, ein strafprozessuales Zutrittsrecht zu Os Wohnung zu haben. Daraufhin gewährt O ihr Einlass.
Einordnung des Falls
Erschlichenes Einverständnis: Täuschung unter Verstoß gegen Strafprozessrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Wohnung "gegen den Willen des Berechtigten betreten" (§ 123 S. 1 StGB).
Nein!