2. Kündigung durch den Unternehmer, § 643 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B taucht zum vereinbarten Friseurtermin beim Friseur U nicht auf. Der Friseur U war an dem Tag aber ohnehin krank Zuhause. U setzt dem B telefonisch mit triefender Nase eine Frist mit Kündigungsandrohung.
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Einordnung des Falls
2. Kündigung durch den Unternehmer, § 643 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Unterlässt der Besteller eine notwendige Mitwirkung, kann der Unternehmer kündigen (§ 643 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zur Herstellung des Werkes durch U ist B’s Mitwirkung erforderlich.
Ja!
3. B befindet sich im Annahmeverzug.
Nein, das ist nicht der Fall!
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