Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 1

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 1

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte ihren Ehemann O umbringen. Dafür schießt sie 36 mal auf diesen, wobei jeder Schuss trifft. Sie ist sicher, dass O daran versterben wird. Zufällig kommt kurz darauf ein Arzt vorbei und rettet O.

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Einordnung des Falls

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch war fehlgeschlagen.

Nein, das trifft nicht zu!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Nach h.M. ist ein Versuch auch dann fehlgeschlagen, wenn die Tatfortführung sinnlos geworden ist. T denkt, dass sie mit den bereits abgegebenen Schüssen den Kausalverlauf in Gang gebracht hat, durch den O sterben wird. Der Versuch ist daher nicht fehlgeschlagen.
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2. Es liegt ein unbeendeter Versuch vor.

Nein!

Ein Versuch gilt dann als unbeendet, wenn der Täter sicher annimmt, dass es weiterer Handlungen bedarf, um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dabei reicht es aus, dass er den Erfolgseintritt für möglich hält. T glaubt, dass keine weitere Handlung erforderlich ist, um den O zu töten.

3. Es liegt ein beendeter Versuch vor.

Genau, so ist das!

Ein Versuch gilt dann als beendet, wenn der Täter glaubt, dass er alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan hat. Dabei reicht es aus, dass der Täter es für möglich hält, dass er alles Erforderliche getan hat, aber auch, wenn er sich keine Gedanken macht, aber die Möglichkeit sieht. T war sich sicher, dass sie alles Erforderliche getan hat, um O zu töten, da dieser durch die 36 Schussverletzungen sterben kann. In der Klausur solltest Du in der Regel nur eine Prüfung vornehmen, da sich die Begriffe gegenseitig ausschließen. Dabei ist es in der Regel am besten, wenn Du die Prüfung des Versuchs vornimmst, den Du bejahen möchtest. Tipp: Wenn Dir die passende Definition nicht einfällt, kannst Du auch die andere Definition nehmen.
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