Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 3

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 3

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O umbringen. Dafür schießt sie dreimal auf diesen und rennt dann sofort weg, um nicht erwischt zu werden. Dabei ist es ihr egal, ob sie nun getroffen hat. O überlebt, da T nur seine Hand getroffen hat.

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Einordnung des Falls

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.

Nein, das trifft nicht zu!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. T hat keine Vorstellung davon, ob der Erfolg bereits durch ihre Handlungen eingetreten ist. Sie glaubt daher nicht daran, dass sie den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann.
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2. Es liegt ein unbeendeter Versuch vor.

Nein!

Ein Versuch gilt dann als unbeendet, wenn der Täter sicher annimmt, dass es weiterer Handlungen bedarf, um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dabei reicht es aus, dass er den Erfolgseintritt für möglich hält. T sieht zwar nicht, ob sie O überhaupt getroffen hat. Aber sie nimmt auch nicht sicher an, dass weitere Handlungen notwendig sind.

3. Es liegt ein beendeter Versuch vor.

Genau, so ist das!

Ein Versuch gilt dann als beendet, wenn der Täter glaubt, dass er alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan hat. Dabei reicht es aus, dass der Täter es für möglich hält, dass er alles Erforderliche getan hat, aber auch, wenn er sich keine Gedanken macht, aber die Möglichkeit sieht. T hält es zumindest für möglich, dass sie O tödlich verwundet hat und dass sie dadurch eine Kausalkette in Gang gesetzt hat, die zum Tod des O führt. In der Klausur solltest Du in der Regel nur eine Prüfung vornehmen, da sich die Begriffe gegenseitig ausschließen. Dabei ist es in der Regel am besten, wenn Du die Prüfung des Versuchs vornimmst, den Du bejahen möchtest. Tipp: Wenn Dir die passende Definition nicht einfällt, kannst Du auch die andere Definition nehmen.
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