Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Hauptleistungspflichten beim Dienstvertrag, § 611 Abs. 1 BGB
Hauptleistungspflichten beim Dienstvertrag, § 611 Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S bucht bei Französischlehrer F zehn Unterrichtseinheiten "Französisch für Anfänger" zum Preis von €300.
Diesen Fall lösen 98,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Hauptleistungspflichten beim Dienstvertrag, § 611 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F ist durch den Dienstvertrag (§ 611 BGB) verpflichtet, der S zehn Französischstunden auf Anfängerniveau zu geben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist durch den Dienstvertrag verpflichtet, dem F €300 Euro zu zahlen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.