Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB
26. Juli 2023
6 Kommentare
4,8 ★ (7.489 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Sie vereinbart mit Gärtnerin G, dass diese ihr beibringt, wie man Hecken schneidet und Blumenbeete anlegt.
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