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Vergütung als stillschweigend vereinbart (§ 612 Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
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Vergütung bei unentgeltlicher Gefälligkeit (§ 612 Abs. 1 BGB)?
Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Ihr Nachbar N, der Rentner ist und gerne im Garten arbeitet, bietet der F an, ihr unentgeltlich beizubringen, wie man Hecken schneidet und Beete anlegt. F ist damit einverstanden.

Übliche Vergütung bei fehlender Vereinbarung (§ 612 Abs. 2 BGB)
Herr H möchte Klavierspielen lernen und vereinbart daher mit der Klavierlehrerin K, dass diese ihm zehn Unterrichtsstunden in einer Musikschule in München gibt. Üblicherweise kostet eine Unterrichtsstunde im Klavierspielen in München €30.