Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Sie vereinbart mit Gärtnerin G, dass diese ihr beibringt, wie man Hecken schneidet und Blumenbeete anlegt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kommt ein Vertrag grundsätzlich nur zustande, wenn die Willenserklärungen den Vertragspartner sich mindestens auf alle essentialia negotii beziehen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Dienstvertrag zwischen F und G aufgrund der fehlenden Vergütungsvereinbarung wegen eines Totaldissenses unwirksam?
Nein!
3. Gilt, da die Dienstleistung der G den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, die Vergütung als stillschweigend vereinbart (§ 612 Abs. 1 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!