Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB

Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB

Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB

26. Juli 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur stillschweigend vereinbarten Vergütung, § 612 Abs. 1 BGB: Zwei Personen stehen in einem wild bepflanzten Garten.

Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Sie vereinbart mit Gärtnerin G, dass diese ihr beibringt, wie man Hecken schneidet und Blumenbeete anlegt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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