Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB

Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)

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Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)

15. Mai 2026

8 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Ihr Nachbar N, der Rentner ist und gerne im Garten arbeitet, bietet der F an, ihr unentgeltlich beizubringen, wie man Hecken schneidet und Beete anlegt. F ist damit einverstanden.

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