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Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)
Sachverhalt
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Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB
Herr H möchte Klavierspielen lernen und vereinbart daher mit der Klavierlehrerin K, dass diese ihm zehn Unterrichtsstunden in einer Musikschule in München gibt. Üblicherweise kostet eine Unterrichtsstunde im Klavierspielen in München €30.

§ 613 BGB, Höchstpersönlicher Charakter
Nach langjährigem Skifahren hat Rentner R Knieprobleme. Er schließt daher mit Chefärztin C einen wirksamen Vertrag, dass diese sein Knie operiert. Der Arzt A setzt die Narkosespritze und assistiert der C, welche die wesentlichen Schritte der Knieoperation durchführt.