Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)
4. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Ihr Nachbar N, der Rentner ist und gerne im Garten arbeitet, bietet der F an, ihr unentgeltlich beizubringen, wie man Hecken schneidet und Beete anlegt. F ist damit einverstanden.
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Einordnung des Falls
Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F und N haben konkludent einen Dienstvertrag geschlossen. Da die Dienstleistung des N den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart (§ 612 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Katharina
15.11.2024, 13:39:38
Es wäre grandios, wenn ihr noch tiefere Fälle für die
Gefälligkeitsverhältnisse bringen könntet! Danke!

Linne_Karlotta_
15.11.2024, 16:25:00
Hallo Katharina, an dieser Stelle ging es nur um die Abgrenzung zum Dienstvertrag, weswegen du hier keine vertieften Inhalte zu diesem Thema findest. Falls Du noch nicht die Fälle zum Thema Schuldverhältnis /
Gefälligkeitsverhältnisim Kurs „Schuldrecht AT“ gesehen hast, kann ich dir diese sehr empfehlen: https://applink.jurafuchs.de/nvfpBpd1xOb Zum Thema Haftung in
Gefälligkeitsverhältnissen schau mal im Kurs zum
Schadenrecht vorbei: https://applink.jurafuchs.de/bAxDO8j1xOb Generell kann ich dir die Suchfunktion auf der Startseite der App empfehlen. Wenn du dort z.B. „
Gefälligkeitsverhältnis“ eingibst, wirst du fündig. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team