Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB

Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)

Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)

4. April 2025

2 Kommentare

4,7(2.054 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Ihr Nachbar N, der Rentner ist und gerne im Garten arbeitet, bietet der F an, ihr unentgeltlich beizubringen, wie man Hecken schneidet und Beete anlegt. F ist damit einverstanden.

Diesen Fall lösen 75,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F und N haben konkludent einen Dienstvertrag geschlossen. Da die Dienstleistung des N den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart (§ 612 Abs. 1 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

§ 612 BGB findet nur Anwendung, wenn es an einer Vergütungsvereinbarung fehlt und die Dienstleistung nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Wird bei einem Vertrag hingegen die Unentgeltlichkeit vereinbart, ist § 612 BGB nicht anwendbar. Das ergibt sich schon daraus, dass ein unentgeltlicher Vertrag kein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB ist, da sich der Dienstberechtigte nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet. F und N haben sich über die Unentgeltlichkeit der Lehrtätigkeit des N geeinigt. Mithin liegt kein Dienstvertrag vor und es wird keine Vergütung gemäß § 612 BGB fingiert.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KAT

Katharina

15.11.2024, 13:39:38

Es wäre grandios, wenn ihr noch tiefere Fälle für die

Gefälligkeitsverhältnis

se bringen könntet! Danke!

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

15.11.2024, 16:25:00

Hallo Katharina, an dieser Stelle ging es nur um die Abgrenzung zum Dienstvertrag, weswegen du hier keine vertieften Inhalte zu diesem Thema findest. Falls Du noch nicht die Fälle zum Thema Schuldverhältnis /

Gefälligkeitsverhältnis

im Kurs „Schuldrecht AT“ gesehen hast, kann ich dir diese sehr empfehlen: https://applink.jurafuchs.de/nvfpBpd1xOb Zum Thema Haftung in

Gefälligkeitsverhältnis

sen schau mal im Kurs zum

Schaden

recht vorbei: https://applink.jurafuchs.de/bAxDO8j1xOb Generell kann ich dir die Suchfunktion auf der Startseite der App empfehlen. Wenn du dort z.B. „

Gefälligkeitsverhältnis

“ eingibst, wirst du fündig. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen