Öffentliches Recht

Grundrechte

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)

Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Definition: Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

21. Dezember 2024

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Definiere Kunst nach dem „materiellen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):

Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.

Neben dem materialen Kunstbegriff wird auch noch der formale und offene Kunstbegriff vertreten. Das BVerfG wendet alle parallel an.
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