Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)
Definition: Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)
Definiere Kunst nach dem „materiellen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):
Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
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