Offener Kunstbegriff
3. April 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (9.465 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Künstlerin X tritt im Aktionsraum Y auf mit einer weltweit noch nicht dagewesenen Performance, die entfernt an eine Mischung aus spontanem Gesang, Sprechtheater, Tanz, Film und Bildhauerei erinnert. Bürgermeister B hält X für verrückt und verbietet die Performance.
Diesen Fall lösen 98,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Offener Kunstbegriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG schützt die Kunstfreiheit. Zur Bestimmung dessen, was Kunst im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG ist, wurden verschiedene Kunstbegriffe entwickelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der offene Kunstbegriff knüpft daran an, dass sich wegen der Mannigfaltigkeit des Aussagegehalts eine unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sassun
22.9.2024, 18:57:10
Sind Formaler / Materialer bzw. Formeller und Materieller Kunstbegriff einfach Synonyme?

Linne_Karlotta_
23.9.2024, 07:58:32
Hey @[Sassun](247789), so ist es. Du kannst also beider Begriffspaare benutzen – allerdings solltest Du nicht innerhalb einer Klausur zwischen den Begriffen wechseln. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
okalinkk
13.3.2025, 15:28:13
nimmt man alle drei Begriffe um die Kunst zu definieren oder ist einer herrschend?
se_nanu
21.3.2025, 11:07:34
M.E. werden sie nur herangezogen, wenn die Einordnung problematisch ist. Ein Beispiel wäre, wenn jemand anderen Tarotkarten legt und sich hierbei auf die
Kunstfreiheitberuft. Sobald ein Kunstbegriff einschlägig ist, wird dieser dann auch von der
Kunstfreiheitgeschützt.