Offener Kunstbegriff
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Künstlerin X tritt im Aktionsraum Y auf mit einer weltweit noch nicht dagewesenen Performance, die entfernt an eine Mischung aus spontanem Gesang, Sprechtheater, Tanz, Film und Bildhauerei erinnert. Bürgermeister B hält X für verrückt und verbietet die Performance.
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Einordnung des Falls
Offener Kunstbegriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG schützt die Kunstfreiheit. Zur Bestimmung dessen, was Kunst im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG ist, wurden verschiedene Kunstbegriffe entwickelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der offene Kunstbegriff knüpft daran an, dass sich wegen der Mannigfaltigkeit des Aussagegehalts eine unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sassun
22.9.2024, 18:57:10
Linne_Karlotta_
23.9.2024, 07:58:32
Hey @[Sassun](247789), so ist es. Du kannst also beider Begriffspaare benutzen – allerdings solltest Du nicht innerhalb einer Klausur zwischen den Begriffen wechseln. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team