Kredittäuschung - Sanierungsvorhaben
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Konditorin K steht vor Insolvenz. Sie erhält von Bank B Kredit zur Sanierung ihres Betriebs und tritt zur Sicherung alle künftigen Forderungen gegen ihre Kunden ab. K kann von Dritten gewährte weitere Kredite nicht mehr bedienen. B geht aber davon aus, dass ein geplantes Sanierungsvorhaben Erfolg haben werde.
Einordnung des Falls
Kredittäuschung - Sanierungsvorhaben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sicherungszession ist wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs.1 BGB) unwirksam, wenn eine Gläubigergefährdung durch Kredittäuschung vorliegt.
Genau, so ist das!
2. Die Sittenwidrigkeit entfällt vorliegend, da B davon überzeugt war, dass das geplante Sanierungsvorhaben der K Erfolg haben werde und keine Insolvenz drohe.
Ja, in der Tat!