Gläubiger- / Schuldnerwechsel: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Knebelung

Schreiner S nimmt bei Bank B Darlehen auf. Da er sonst keine Sicherheiten oder Vermögenswerte hat, tritt er alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf seiner hergestellten Möbelstücke an B ab. Zusätzlich verpflichtet sich S gegenüber B, alle künftigen Käufe und Verkäufe mit B abzustimmen. B will sich dabei möglichst umfangreiche Sicherheiten verschaffen, wirtschaftliche Belange des S oder seiner anderen Gläubiger sind ihr egal.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 2

K kauft von Unternehmer U ein Rennrad. U schuldet Bank B noch Geld für ein Darlehen. K und U vereinbaren, dass die Darlehensschuld auf K übergeht. B genehmigt dies. Kurz darauf tritt K wegen eines unbehebbaren Mangels berechtigt vom Kaufvertrag zurück. B fordert dennoch ihr Geld.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 1

S übernimmt am 1.10 durch Vertrag mit Gläubiger G eine Schuld ihres Bruders B in Höhe von €200. Diese verjährt am 31.12 des gleichen Jahres. G fordert S im Januar auf zu zahlen. S erwidert, G komme damit zu spät.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Formbedürftigkeit der Schuldübernahme

K kauft von V formwirksam ein Grundstück für €800.000. Da K kein Geld hat, bittet er seine volljährige Tochter T an seiner Stelle den Kaufpreis zu übernehmen. Dies sagt T mündlich zu. V hatte schon vorher eingewilligt. Als V von T das Geld verlangt, hat sie es sich anders überlegt und will nicht zahlen.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz & Gestaltungsrechte

V verkauft am 15.1 eine Espressomaschine an K. Diese soll V am 1.2. liefern. Am 20.1. tritt K ihren Anspruch gegen V an Z ab und informiert V darüber. Am 15.2. hat V die Maschine bislang noch nicht geliefert, obwohl Z ihn mehrfach hierzu aufgefordert hat.

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Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten

Schuldner S schuldet Gläubigerin G und Kredithai K jeweils €100. Da S noch eine Forderung in Höhe von €100 gegen Mieterin M zusteht, tritt er diese wirksam an G ab. Auch K will sein Geld. Deswegen tritt S die Forderung gegen M nochmals an K ab. Von der Abtretung an G erzählt er K nichts.

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Einführungsfall Abtretung

Oma O wird von Rüpel R mit dem Fahrrad umgefahren. Dabei geht ihre neue Gucci-Tasche (Wert: € 800) kaputt. Da O rechtliche Streitigkeiten nicht geheuer sind, „schenkt“ sie ihrem Enkel E sämtliche Ansprüche gegen R in Bezug auf die Tasche. Dies nimmt E freudig an.