
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Knebelung (-)
Fußballfan F erhält von der Bank B ein Darlehen und erwirbt mit dem Geld ein Grundstück, auf dem er einen Fußballplatz errichtet und verpachtet. Da er über keine Vermögenswerte und Sicherheiten verfügt, tritt er der Bank alle Pachtforderungen ab.

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Knebelung
Schreiner S nimmt bei Bank B Darlehen auf. Da er sonst keine Sicherheiten oder Vermögenswerte hat, tritt er alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf seiner hergestellten Möbelstücke an B ab. Zusätzlich verpflichtet sich S gegenüber B, alle künftigen Käufe und Verkäufe mit B abzustimmen. B will sich dabei möglichst umfangreiche Sicherheiten verschaffen, wirtschaftliche Belange des S oder seiner anderen Gläubiger sind ihr egal.

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Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 3
Mutter M hat gegenüber ihrem Sohn S dessen fälligen Semesterbeitrag an Universität U in Höhe von €350 übernommen. U genehmigt dies. Kurze Zeit später erfährt M, dass S gegen U einen fälligen Anspruch gegen U in Höhe von €500 hat. Denn S hatte Us Juraslam gewonnen.

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Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 2
K kauft von Unternehmer U ein Rennrad. U schuldet Bank B noch Geld für ein Darlehen. K und U vereinbaren, dass die Darlehensschuld auf K übergeht. B genehmigt dies. Kurz darauf tritt K wegen eines unbehebbaren Mangels berechtigt vom Kaufvertrag zurück. B fordert dennoch ihr Geld.
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Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 1
S übernimmt am 1.10 durch Vertrag mit Gläubiger G eine Schuld ihres Bruders B in Höhe von €200. Diese verjährt am 31.12 des gleichen Jahres. G fordert S im Januar auf zu zahlen. S erwidert, G komme damit zu spät.
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Formbedürftigkeit der Schuldübernahme
K kauft von V formwirksam ein Grundstück für €800.000. Da K kein Geld hat, bittet er seine volljährige Tochter T an seiner Stelle den Kaufpreis zu übernehmen. Dies sagt T mündlich zu. V hatte schon vorher eingewilligt. Als V von T das Geld verlangt, hat sie es sich anders überlegt und will nicht zahlen.
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Aufrechnung nach Abtretung, Unkenntnis von Abtretung
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. K verkauft V sodann Computerspiele für €100. V tritt seine Forderung an D ab. K weiß davon nichts. K erklärt V kurze Zeit später die Aufrechnung. D verlangt von K Zahlung der €100.
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Schadensersatz & Gestaltungsrechte
V verkauft am 15.1 eine Espressomaschine an K. Diese soll V am 1.2. liefern. Am 20.1. tritt K ihren Anspruch gegen V an Z ab und informiert V darüber. Am 15.2. hat V die Maschine bislang noch nicht geliefert, obwohl Z ihn mehrfach hierzu aufgefordert hat.

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Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
Schuldner S schuldet Gläubigerin G und Kredithai K jeweils €100. Da S noch eine Forderung in Höhe von €100 gegen Mieterin M zusteht, tritt er diese wirksam an G ab. Auch K will sein Geld. Deswegen tritt S die Forderung gegen M nochmals an K ab. Von der Abtretung an G erzählt er K nichts.
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Einführungsfall Abtretung
Oma O wird von Rüpel R mit dem Fahrrad umgefahren. Dabei geht ihre neue Gucci-Tasche (Wert: € 800) kaputt. Da O rechtliche Streitigkeiten nicht geheuer sind, „schenkt“ sie ihrem Enkel E sämtliche Ansprüche gegen R in Bezug auf die Tasche. Dies nimmt E freudig an.