Gläubiger- / Schuldnerwechsel: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

§ 399 Alt. 2 BGB + verlängerter Eigentumsvorbehalt

Textilhändlerin T bezieht von Lieferant L Kleidungsstücke, die dieser unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert. Die Kleidungsstücke veräußert T weiter an Kaufhausinhaberin K. T und K haben vereinbart, dass die Kaufpreisforderungen nicht abgetreten werden dürfen.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Kredittäuschung - Sanierungsvorhaben

Konditorin K steht vor Insolvenz. Sie erhält von Bank B Kredit zur Sanierung ihres Betriebs und tritt zur Sicherung alle künftigen Forderungen gegen ihre Kunden ab. K kann von Dritten gewährte weitere Kredite nicht mehr bedienen. B geht aber davon aus, dass ein geplantes Sanierungsvorhaben Erfolg haben werde.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?

Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. Zur Sicherheit tritt K an B alle künftig entstehenden Forderung gegen Kunden (Nachname M-Z) ab. Umsatzzahlen mit diesen Kunden stehen noch nicht fest, belaufen sich später aber auf €500.000.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Abtretung künftiger Forderungen

Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen auf. K hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass K an B zur Tilgung des Darlehens alle zukünftig entstehenden Forderungen gegen Kunden abtritt, deren Nachnamen mit den Buchstaben M-Z beginnen.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Voraussetzung der Abtretung - Bestimmtheit

Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen auf. K hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass K an B alle zukünftig entstehenden Forderungen gegen Geschäftskunden abtritt, deren Nachnamen mit den Buchstaben M-Z beginnt.