mittel

Diesen Fall lösen 58,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Fußballfan F erhält von der Bank B ein Darlehen und erwirbt mit dem Geld ein Grundstück, auf dem er einen Fußballplatz errichtet und verpachtet. Da er über keine Vermögenswerte und Sicherheiten verfügt, tritt er der Bank alle Pachtforderungen ab.

Einordnung des Falls

Knebelung (-)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs.1 BGB) wegen Vorliegens eines Knebelungsvertrags ist generell anzunehmen, wenn nahezu das gesamte Vermögen übertragen wird.

Nein, das trifft nicht zu!

Knebelung liegt vor, wenn der Sicherungsgeber (Zedent) infolge der Zession keine wirtschaftlichen Entscheidungsspielräume mehr hat. Für eine Knebelung ist aber nicht allein ausreichend, dass der Sicherungsgeber nach der Zession kein freies Vermögen mehr besitzt. Es stellt zwar ein gewichtiges Indiz dar, jedoch sind alle Umstände zu würdigen. Es ist insbesondere in Würdigung einzubeziehen, ob der Sicherungsnehmer in die Unternehmensführung eingreift, welche Dispositionsfreiheit entzogen wird oder ob der ausgekehrte Kredit die wirtschaftliche Freiheit des Schuldners wiederum in ausreichendem Maße sichern kann.

2. Die Sicherungszession von F an B ist vorliegend wegen Knebelung nach § 138 Abs.1 BGB unwirksam.

Nein!

Knebelung liegt vor, wenn der Sicherungsgeber (Zedent) infolge der Zession keine wirtschaftlichen Entscheidungsspielräume mehr hat. Durch die Globalzession verpflichtet sich F zwar zur umfassenden Abtretung aller gegenwärtigen und künftigen Pachtforderungen, wodurch er seine einzigen Einnahmen überträgt. Allerdings wurden ihm diese Einnahmen erst durch den Kredit ermöglicht, sodass ihm nur die Dispositionsfreiheit genommen wird, die er durch das zu sichernde Darlehensgeschäft erlangt hat. Somit liegt keine Knebelung vor.

Jurafuchs kostenlos testen


Jana-Kristin

Jana-Kristin

31.5.2022, 16:54:12

Großes Lob an die Erstellerin oder den Ersteller der Aufgaben zur Sicherungszession. Richtig gut zur Wiederholung - vielen Dank!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.6.2022, 00:00:13

Vielen Dank, Jana-Kristin. Das gebe ich sehr gerne weiter! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Jonas Neubert

Jonas Neubert

5.12.2023, 15:20:42

War es nicht so am Anfang über die Abtretung, dass jedenfalls die Forderung bestimmbar/eingrenzbar sein muss wie eben eine Bestimmte Kundengruppe mit Nachnamen H-Z. Alle Forderungen aus einen Pachtvertrag könnte zu generell sein oder?

PH

Phil

25.1.2024, 16:15:14

Der erste Fragesatz müsste korrigiert werden. danke.

LELEE

Leo Lee

27.1.2024, 13:45:28

Hallo Phil, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


© Jurafuchs 2024