Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Haustür-Fälle
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Haustür-Fälle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erschießen. Er klingelt bei dessen Haus, in dem dieser alleine wohnt und möchte diesen sofort nach dem Öffnen der Türe erschießen. O erscheint nicht. Nach längerem Warten geht T nach Hause.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Haustür-Fälle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlags.
Ja!
3. T hat durch das Klingeln „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.