+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O stirbt durch einen Herzinfarkt in ihrer alleine bewohnten Wohnung. Schwester S, die beim Versterben der O anwesend ist, nimmt ihr nach ihrem Tod die Perlenkette vom Hals, um sie zu behalten. Alleinige Erbin der O ist kraft gesetzlicher Erbfolge ihre Tochter T.

Einordnung des Falls

Zivilrechtliche Rückwirkungsfiktionen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Kette ist für S fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja, in der Tat!

Eine Sache ist für den Täter fremd, wenn sie weder in dessen Alleineigentum steht noch herrenlos ist. Die Fremdheit der Sache bestimmt sich ausschließlich nach den Regeln des BGB. O war Eigentümerin der Kette. Mit ihrem Tod ging das Eigentum kraft Gesetzes auf T im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1, § 1924 Abs. 1 BGB) über. Demnach war die Kette für S bei Tatbegehung fremd.

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Fahrradfischlein

Fahrradfischlein

23.10.2020, 10:31:38

Wieso geht zwar die Kette, aber nicht das Zahngold (vorheriger Fall) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf die Erben über?

SME

smend20

23.10.2020, 21:44:41

Das Zahngold war im Zeitpunkt des Todes Teil des Körpers, somit nicht eigentumsfähig und damit auch kein Teil des Vermögens.

LI

lizzie

6.12.2020, 13:58:11

Ich hatte mit der Zahngold Konstellation aber auch so meine Probleme. Denn das Eigentum am entnommene Herzschrittmacher ging im Fall davor nach § 953 BGB analog an den Träger zu Lebzeiten und mithin wohl an dessen Erben über. Warum nicht so das Zahngold?

HEN

Henk

22.5.2021, 09:44:02

Bei Leichen: Supportive-Implantate wie Halskette Substitutiv-Implantant wie Zahngold So richtig?

BEN

Benji

28.7.2022, 15:46:32

Eine Halskette ist kein Implantat, sondern ein accessoire. Auch wenn das bei dem ein oder anderen Sprechgesangsartisten so wirken mag. :)


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