Zivilrechtliche Rückwirkungsfiktionen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O stirbt durch einen Herzinfarkt in ihrer alleine bewohnten Wohnung. Schwester S, die beim Versterben der O anwesend ist, nimmt ihr nach ihrem Tod die Perlenkette vom Hals, um sie zu behalten. Alleinige Erbin der O ist kraft gesetzlicher Erbfolge ihre Tochter T.
Einordnung des Falls
Zivilrechtliche Rückwirkungsfiktionen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kette ist für S fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
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Fahrradfischlein
23.10.2020, 10:31:38
Wieso geht zwar die Kette, aber nicht das Zahngold (vorheriger Fall) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf die Erben über?
smend20
23.10.2020, 21:44:41
Das Zahngold war im Zeitpunkt des Todes Teil des Körpers, somit nicht eigentumsfähig und damit auch kein Teil des Vermögens.
lizzie
6.12.2020, 13:58:11
Ich hatte mit der Zahngold Konstellation aber auch so meine Probleme. Denn das Eigentum am entnommene Herzschrittmacher ging im Fall davor nach § 953 BGB analog an den Träger zu Lebzeiten und mithin wohl an dessen Erben über. Warum nicht so das Zahngold?
Henk
22.5.2021, 09:44:02
Bei Leichen: Supportive-Implantate wie Halskette Substitutiv-Implantant wie Zahngold So richtig?
Benji
28.7.2022, 15:46:32
Eine Halskette ist kein Implantat, sondern ein accessoire. Auch wenn das bei dem ein oder anderen Sprechgesangsartisten so wirken mag. :)