Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Verbotene Gegenstände (z.B. Drogen)
Verbotene Gegenstände (z.B. Drogen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
J kauft beim Dealer D Heroin. Dieser übergibt J das Heroin. Später entwendet T dem J dieses Heroin, um es selbst zu konsumieren.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbotene Gegenstände (z.B. Drogen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J hat Eigentum an dem Heroin erworben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Heroin war für T fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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