Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus § 678 BGB (Übernahmeverschulden)
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus § 678 BGB (Übernahmeverschulden)
3. April 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autoeigentümer A wechselt die Reifen seines Autos stets selbst, um Geld zu sparen. Seine Schwester B, die das eigentlich weiß, beschließt trotzdem, As Auto dafür in die Werkstatt zu fahren. Auf dem Weg dorthin hat sie einen Unfall, weil ihr ein anderer Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt.
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Einordnung des Falls
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus § 678 BGB (Übernahmeverschulden)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB sind erfüllt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die GoA ist berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die B trifft ein Übernahmeverschulden im Sinne des § 678 BGB.
Ja!
4. A kann die durch den Unfall an seinem Auto entstandenen Schäden von B ersetzt verlangen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
12.9.2023, 13:08:52
Wieso wird hier im Ergebnis auf ein Ausführungsverschulden abgestellt, obwohl es ein
Übernahmeverschuldenist?
Maitre68
3.4.2024, 13:52:37
@[Diaa](211889) Es wird auf das
Übernahmeverschuldenabgestellt. Allerdings wird in dessen Rahmen auch für Ausführungsverschulden gehaftet. Weil der GF hätte erkennen müssen, dass er gegen den Willen des GH handelt, muss er auch für alles haften was in „während der Geschäftsführung“ passiert, egal ob das zufällig passiert oder er es zu verschulden hat.

FalkTG
24.12.2024, 13:22:03
Wäre hier die GoA nicht durch das EBV gesperrt?
Leo Lee
24.12.2024, 20:16:31
Hallo FalkTG, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat ist deine Frage insofern völlig berechtigt, als hier auch ein EBV vorliegen könnte, was dann nach h.M. die 677 ff. ausschließen könnte. Allerdings haben wir auch hier darauf erstmal verzichtet näher einzugehen, da wir der Konkurrenz einen eigenen Abschnitt gewidmett haben, wo diese Fragen auch auskömmlich dargestellt werden (findest du bei Entdecken --> GoA --> die echte GoA --> Konkurrenzen (I, II)) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
okalinkk
27.1.2025, 19:26:09
habe ich es richtig verstanden, dass
680 BGBauch für die
unberechtigte GoAgreift? 680 hier aber nicht einschlägig ist, da keine “
drohende Gefahr” vorliegt?
okalinkk
27.1.2025, 19:36:45
habe ich es richtig verstanden, dass
680 BGBauch für die
unberechtigte GoAgilt? sie aber hier hinsichtlich des
Übernahmeverschuldens keine Anwendung findet weil keine “
drohende Gefahr” vorliegt?