Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beendeter Versuch - Grundlagen 1
Rücktritt beendeter Versuch - Grundlagen 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt auf O und trifft diesen in den Oberkörper, wobei er dessen Tod billigend in Kauf nimmt. Kurz darauf bereut T seine Tat und ruft den Krankenwagen, um zu verhindern, dass O verstirbt. Währenddessen leistet er erste Hilfe für O und wird so auch von der Polizei erwischt. O überlebt.
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Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Grundlagen 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Ja, in der Tat!
3. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.