Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Verhindern eines nicht freiverantwortlichen Suizids
Verhindern eines nicht freiverantwortlichen Suizids
16. Juli 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (10.760 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Content-Note: Suizidversuch. O leidet so stark unter Depressionen, dass er Suizid begehen will. T, der O beim Ansetzen zum Sprung von einer Brücke sieht, ringt ihn zu Boden und fixiert ihn, bis Hilfe kommt. O war aufgrund seiner Erkrankung zum Zeitpunkt des Suizidversuchs nicht in der Lage, freiverantwortlich zu handeln.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhindern eines nicht freiverantwortlichen Suizids
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich wegen Nötigung strafbar gemacht haben, indem er O zu Boden gerungen und dort fixiert hat (§ 240 Abs. 1 StGB). Hat T den Tatbestand der Nötigung erfüllt?
Ja!
2. T hat den Suizid des O - der nicht freiverantwortlich gehandelt hat - verhindert. Könnte seine Handlung wegen Notstands gerechtfertigt sein (§ 34 StGB)?
Genau, so ist das!
3. T handelte nach § 34 StGB gerechtfertigt. Muss Du im Anschluss noch prüfen, ob sein Handeln verwerflich war (§ 240 Abs. 2 StGB)?
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!