Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Verhindern eines nicht freiverantwortlichen Suizids
Verhindern eines nicht freiverantwortlichen Suizids
26. August 2025
17 Kommentare
4,7 ★ (11.491 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Content-Note: Suizidversuch. O leidet so stark unter Depressionen, dass er Suizid begehen will. T, der O beim Ansetzen zum Sprung von einer Brücke sieht, ringt ihn zu Boden und fixiert ihn, bis Hilfe kommt. O war aufgrund seiner Erkrankung zum Zeitpunkt des Suizidversuchs nicht in der Lage, freiverantwortlich zu handeln.
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