Freiwilligkeit Erwischt werden 1

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

T ist Auftragskillerin und soll O töten. Dafür möchte sie die Stille ausnutzen. Sie schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt diesen nur am Arm. T hat dabei ihren Schalldämpfer vergessen. Der Knall hat einige Leute angelockt. T flieht.

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Einordnung des Falls

Freiwilligkeit Erwischt werden 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.

Nein!

Der Täter handelt freiwillig beziehungsweise unterlässt die weitere Tatausführung freiwillig, wenn er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich hielt, wobei die Freiwilligkeit entfällt, wenn der Täter die Tat nur mit erheblich größerem Risiko zu Ende führen kann. Auch hierbei kommt es immer alleine auf die Vorstellung des Täters an. Sieht der Täter die Gefahr der Entdeckung, dann liegt Unfreiwilligkeit dann vor, wenn er das mit der Tatbegehung verbundene Risiko als für ihn unvertretbar hoch hält. T kam es gerade auf die Heimlichkeit an und ein Entdecktwerden stellt für sie dabei ein unvertretbares Risiko dar. Dies liegt auch daran, dass sie keine eigenen Ziele verfolgt, sondern lediglich gegen den finanziellen Gewinn abwägt. In Fällen des Erwischtwerdens geht man häufig zu vorschnell von Unfreiwilligkeit aus.
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