Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte seine gut befreundete Nachbarin vergewaltigen. Als er gerade zum Versuch ansetzt, sagt diese, dass bald der Postbote komme und es schon hell würde. Darauf verunsichert verlässt T den Tatort.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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