Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
3. Juni 2025
5 Kommentare
4,6 ★ (2.403 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Content-Note: In diesem Fall geht es um sexualisierte Gewalt.
T will seine gut befreundete Nachbarin vergewaltigen. Als er gerade zum Versuch ansetzt, sagt diese, dass bald der Postbote komme und es schon hell würde. Darauf verunsichert verlässt T den Tatort.
Diesen Fall lösen 50,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rechtsanwalt B. Trüger
9.1.2025, 14:16:55
Wenn der Postbote aber hört, dass von innen Geschrei zu hören ist (womit T rechnen müsste) ruft er ggf. aber die Polizei. Zwar gehe ich mit, dass es dem T nicht darauf ankam unerkannt zu bleiben, allerdings wird es ihm wohl schon wichtig gewesen sein, dass es keine Zeugen gibt bzw. das Geschehen nicht erschwert wird, weil dann entweder Aussage gegen Aussage steht, oder die O es erst garnicht zur Anzeige bringt (weil sie sich keinen Erfolg erhofft ohne Zeugen). In der Hinsicht würde ich die Freiwilligkeit verneinen!

NatürlichBlond
16.1.2025, 11:09:30
Den Content-Note zur sexualisierten Gewalt finde ich sehr gut. Habe ihn bisher noch nicht bei jedem Beispielsfall gesehen, in dem sexualisierte Gewalt vorkam, finde es aber einen sehr guten Ansatz. Weiter so!
Leo Lee
17.1.2025, 15:53:16
Hallo NatürlichBlond, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher systematischen Fälle ins Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei Aufgaben zur Systematik (d.h. der schwerste Auslegungsmethode) freuen wir uns RIESIG darüber, dass wir unseren bescheidenen Beitrag zum besseren Verständnis bei unseren Nutzern leisten können. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aufgaben(formate) besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Aufgaben und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

maurice146
17.2.2025, 15:14:10
Ich denke schon hell soll schellt heißen, oder?:)
Leo Lee
18.2.2025, 06:37:34
Hallo Maurice146, vielen Dank für den Hinweis! Magst du uns vllt kurz erklären, inwiefern "schellt" statt "hell" dort stehen müsste? Mit "hell würde" ist gemeint, dass die Nachbarin sagt, dass es bald hell werden und deshalb der Postbote vorbeikommen wird, um den T von dem Versuch abzubringen. Falls du was anderes gemeint haben solltest, freuen wir uns auf eine Rückmeldung :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo