Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Streitstand: unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft (Einstiegsfall)
Streitstand: unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft (Einstiegsfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T plant mit D, wie diese gemeinsam den O erschrecken können. Dazu soll D auf den O mit einer Spielzeugwaffe schießen. T überreicht dem D jedoch eine echte Waffe, was dieser nicht erkennt. Auf dem Weg zu O erkennt D jedoch, dass es sich um eine echte Waffe handelt und lässt von dem Vorhaben ab.
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Einordnung des Falls
Streitstand: unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft (Einstiegsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Versuch eines Totschlages (§ 212 Abs. 1 StGB) strafbar?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat T „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlages?
Ja!
3. Hat T „Tatentschluss“, die Tat durch D zu begehen?
Genau, so ist das!
4. Müsste T für die Verwirklichung des Versuchs auch „unmittelbar zur Tat angesetzt“ haben?
Ja, in der Tat!
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