Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Partei-, Prozess- & Postulationsfähigkeit
Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit
Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit
4. April 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (36.113 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S aus Hamburg hat bei der G-GmbH aus Bremen für €6.000 einen Kleiderschrank gekauft. S hat die Rechnung noch nicht bezahlt. Der Geschäftsführer überlegt, ob die GmbH den S auf Zahlung verklagen kann.
Diesen Fall lösen 62,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die GmbH ist parteifähig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die G-GmbH ist prozessfähig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die G-GmbH ist prozessführungsbefugt.
Ja!
4. Die Organe der G-GmbH sind postulationsfähig vor dem sachlich zuständigen Gericht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Der Paragraf
16.2.2022, 15:35:11
Zur Frage „die G-GmbH ist
postulationsfähigvor …“: Die GmbH wäre ohnehin nicht
postulationsfähig, weil sie nicht prozessfähig ist. Diese Antwort sollte mE daher präzisiert werden. LG (:
Victor
16.2.2022, 19:01:02
Ich finde die Kausalität stimmt nicht. Das eine hängt nicht direkt vom anderen ab. Zwar führt schon das Vorliegen eines Umstandes zur Unzulässigkeit, aber in einem Gutachten wäre beides unabhängig voneinander zu prüfen.
Der Paragraf
16.2.2022, 19:49:31
Mir ging es darum, dass die Frage zusammen mit der Antwort derzeit suggeriert, eine GmbH könne überhaupt vor irgendeinem Gericht
postulationsfähigsein. Das ist aber falsch.

Lukas_Mengestu
17.2.2022, 11:38:40
Danke euch, zur Klarstellung haben wir in die Frage aufgenommen, dass es um die Organe geht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Benji
8.9.2022, 00:23:25
Wieso muss ein Rechtsanwalt in einem Prozess vor dem BGH von diesem zugelassen worden sein (§ 78 I 3 ZPO) ? Damit nicht jeder mittelmäßige Winkel-Advokat vorstellig wird? :)

Nora Mommsen
8.9.2022, 10:18:47
Hallo BenBo, danke für deine Frage. Das geht genau in die richtige Richtung. Rechtsanwalt vor dem BGH kann nur sein, wer gem. § 164 ff. BRAO gewählt worden ist und damit die besondere Zulassung erhalten hat. Zweck des in §§ 164 ff. BRAO geregelten Wahlverfahrens ist es, für die Tätigkeit als bei dem BGH zugelassener Rechtsanwalt nur die besten Rechtsanwälte zu gewinnen und das hohe Ansehen gerade dieses Anwaltskreises zu bewahren. Es kommen für die Zulassung beim BGH vor allem qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte in Betracht. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass es ein Mindestalter sowie eine Mindestdauer der Berufstätigkeit gibt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Mario1234
15.12.2024, 09:06:26
Hallo Jurafüchse! In der vorliegenden Subsumtion wird der Beklagte S kurzerhand auch zum Geschäftsführer der Klägerpartei: "Die Organe der G-GmbH (insbesondere S als Geschäftsführer) müssen daher einen Anwalt beauftragen, wenn sie die Forderung gegen S einklagen wollen." ...S klagt demnach als Organ der G gegen sich selbst... oder unterliege ich hier einem Denkfehler?