+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S aus Hamburg hat bei der G-GmbH aus Bremen für €6.000 einen Kleiderschrank gekauft. S hat die Rechnung noch nicht bezahlt. Der Geschäftsführer überlegt, ob die GmbH den S auf Zahlung verklagen kann.

Einordnung des Falls

Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die GmbH ist parteifähig.

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Genau, so ist das!

Parteifähigkeit ist eine Prozesshandlungsvoraussetzunge. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist (§ 50 ZPO).Die Rechtsfähigkeit ergibt sich etwa aus § 1 BGB oder wie im Fall der G-GmbH aus § 13 Abs. 1 GmbHG.

2. Die G-GmbH ist prozessfähig.

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Nein, das trifft nicht zu!

Die Prozessfähigkeit stellt das prozessuale Gegenstück zur Geschäftsfähigkeit dar, vgl. § 52 ZPO. Eine juristische Person ist selbst nicht prozessfähig, sondern wird gemäß § 51 Abs. 1 Var. 2 ZPO durch ihren gesetzlichen Vertreter vor Gericht vertreten (Hübsch in: BeckOK ZPO, 34. Edition 2019, § 51 RdNr. 11 ff).So muss sich die G-GmbH gemäß § 35 Abs. 1 GmbHG durch den Geschäftsführer vertreten lassen.

3. Die G-GmbH ist prozessführungsbefugt.

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Ja!

Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, das behauptete streitige Recht als eigenes im eigenen Namen oder als fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 161, 161). Die G-GmbH hat behauptet, einen Zahlungsanspruch aus dem Kaufvertrag gegen S zu haben (§ 433 Abs. 2 BGB).

4. Die Organe der G-GmbH sind postulationsfähig vor dem sachlich zuständigen Gericht.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Aufgrund des Streitwerts von €6.000 ist hier das Landgericht zuständig (§§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG). Gemäß § 78 Abs. 1 S. 1 ZPO besteht vor den Land- und Oberlandesgerichten Anwaltszwang. Vor dem BGH müssen sich die Parteien durch beim BGH zugelassene Anwälte vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO).Die Organe der G-GmbH (insbesondere S als Geschäftsführer) müssen daher einen Anwalt beauftragen, wenn sie die Forderung gegen S einklagen wollen.

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