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Gewillkürte Prozessstandschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. G ist nicht mehr Anspruchsinhaber. Seine Klage ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig.
2. G könnte gewillkürter Prozessstandschafter für Z sein.
3. Der Prozessstandschafter G hat ein rechtsschutzwürdiges Interesse daran, das fremde Recht geltend zu machen.
4. Hier liegt ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 242 BGB vor.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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