Persönliche Prozessvoraussetzungen einer GmbH und Co. KG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G möchte die "S GmbH und Co. KG" auf Schadenersatz in Höhe von €500 verklagen. Er hat in deren Online-Shop einen Computer gekauft und bezahlt, die Ware kam jedoch nie bei G an.
Einordnung des Falls
Persönliche Prozessvoraussetzungen einer GmbH und Co. KG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die "S-GmbH und Co. KG" ist parteifähig.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
2. Die "S-GmbH und Co. KG" ist selbst prozessfähig.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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evanici
19.9.2023, 23:57:22
Das heißt bei beschränkt Geschäftsfähigen käme es auf die gesetzlichen Vertreter an für die Prozessfähigkeit?
Peter
10.1.2024, 10:07:52
Müsste für die Vertretung der KG hier nicht § 170 HGB anstatt § 164 S. 1 HGB genannt werden?
Lukas_Mengestu
12.2.2024, 14:44:46
Hallo Peter, im Grundsatz ergibt sich aus dem Verweis § 161 Abs. 2 iVm § 124 HGB, dass Gesellschafter der KG auch organschaftliche Vertretungsmacht haben. § 170 HGB stellt dann klar, dass dies nicht auf Kommanditisten zutrifft. Für die Komplementäre ergibt sich die organschaftliche Vertretungsmacht nichtsdestotrotz aus dem Verweis auf die Regelungen der OHG. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team