Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
„Fremdheit“ weggeworfener EC-Karte – Dereliktion bei Vernichtungsabsicht?
„Fremdheit“ weggeworfener EC-Karte – Dereliktion bei Vernichtungsabsicht?
16. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kündigt sein Konto bei der Bank B und gibt seine EC-Karte zurück. Mitarbeiter M wirft sie samt der PIN einfach in einen Papierkorb, anstatt sie zu vernichten und im Sondermüll zu entsorgen. T entdeckt sie und nimmt sie an sich, um später Abhebungen zu tätigen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Fremdheit“ weggeworfener EC-Karte – Dereliktion bei Vernichtungsabsicht?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die EC-Karte ist eine "Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Karte wäre für T "fremd" (§ 242 Abs. 1 StGB), wenn sie im Zeitpunkt der Wegnahme herrenlos war.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Indem M die EC-Karte in den Papierkorb warf, hat sie als Vertreterin der B das Eigentum daran aufgegeben.
Nein!
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