Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
„Fremdheit“ weggeworfener EC-Karte – Dereliktion bei Vernichtungsabsicht?
„Fremdheit“ weggeworfener EC-Karte – Dereliktion bei Vernichtungsabsicht?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kündigt sein Konto bei der Bank B und gibt seine EC-Karte zurück. Mitarbeiter M wirft sie samt der PIN einfach in einen Papierkorb, anstatt sie zu vernichten und im Sondermüll zu entsorgen. T entdeckt sie und nimmt sie an sich, um später Abhebungen zu tätigen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Fremdheit“ weggeworfener EC-Karte – Dereliktion bei Vernichtungsabsicht?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die EC-Karte ist eine "Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Karte wäre für T "fremd" (§ 242 Abs. 1 StGB), wenn sie im Zeitpunkt der Wegnahme herrenlos war.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Indem M die EC-Karte in den Papierkorb warf, hat sie als Vertreterin der B das Eigentum daran aufgegeben.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Alex Churchhoff
22.5.2020, 17:52:00
Wie läge der Fall, wenn nicht T, sondern ein Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebs die Karte samt Pin an sich genommen? Nach dem Gedankengang des Gerichts hätte er ja bereits das Eigentum aufgegeben. Wäre es nicht sinnvoller, auf die tatsächliche Vernichtung abzustellen?
Eigentum verpflichtet 🏔️
10.7.2020, 18:19:08
Hallo Alex danke für die Frage. Man würde bei deiner Abwandlung möglicherweise zu einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges nach § 263a StGB kommen. Also existiert keine Strafbarkeitslücke, die es nötig machen würde, auf die Zerstörung der Karte für die
Derelektionabzustellen.