Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 2. Grades / direkter Vorsatz (Anzünden einer Scheune im sicheren Wissen, dass darin ein Landstreicher übernachtet)
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 2. Grades / direkter Vorsatz (Anzünden einer Scheune im sicheren Wissen, dass darin ein Landstreicher übernachtet)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E zündet eines Nachts seine Scheune an, um die Versicherungssumme zu kassieren. Er tut dies in dem Wissen, dass der Landstreicher L jede Nacht im Alkoholrausch in der Scheune übernachtet und sich vor dem Feuer nicht selbst wird retten können. L stirbt.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 2. Grades / direkter Vorsatz (Anzünden einer Scheune im sicheren Wissen, dass darin ein Landstreicher übernachtet)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hatte direkten Vorsatz (dolus directus 2. Grades) bzgl. eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) an L.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. E hatte Absicht (dolus directus 1. Grades) bzgl. eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) an L.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
s.t.
31.8.2021, 12:08:29
Müsste man hier die Hemmschwellentheorie bzgl. Des Tötungswillens anbringen oder ist das nur bei Abgrenzung zur Fahrlässigkeit zu normieren?
Victor
31.8.2021, 17:58:43
Nein müsste man nicht. Wie du richtig sagst ist die ein Ansatz zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.