Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. und 2. Grades (Beabsichtigter unsicherer Erfolg mit sicherer Nebenfolge)
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. und 2. Grades (Beabsichtigter unsicherer Erfolg mit sicherer Nebenfolge)
28. Mai 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (38.866 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Attentäter A hat es darauf abgesehen, dem Politiker P das Leben zu nehmen und feuert eine Rakete auf das Fahrzeug des P. A weiß, dass sich in dem zu zerstörenden Fahrzeug als weitere Personen der Fahrer F und der Leibwächter L befinden. P, F und L werden getötet.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. und 2. Grades (Beabsichtigter unsicherer Erfolg mit sicherer Nebenfolge)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte Absicht (dolus directus 1. Grades) bzgl. des Totschlags an F und L (§ 212 Abs. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hatte Absicht (dolus directus 1. Grades) bzgl. des Totschlags an P (§ 212 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. A hatte direkten Vorsatz (dolus directus 2. Grades) bzgl. des Totschlags an F und L (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

maame
29.4.2021, 06:51:45
Liebes Team, leider verstehe ich bzgl dieses Falls nicht 100%ig den Unterschied zu jenem mit dem Leibwächter der erschossen wird, damit man die Berühmtheit erschießen kann, die er beschützt. Ist es gerade dieses „Leibwächter töten, um zu...“ (daher Absicht) und in diesem Fall sind Leibwächter und Fahrer mit derselben Handlung als nicht zwingend beabsichtigte und dennoch hingenommene Nebenfolgen zu betrachten (daher
Vorsatzaber keine Absicht?) Danke & LG

Tigerwitsch
2.5.2021, 22:50:11
Ich denke, dass es bei dem ersten Fall darum ging, dass der Täter - um an die Berühmtheit heranzukommen - zunächst den Leibwächter „umlegen“ musste. Insofern handelte er gezielt hinsichtlich des Leibwächters (mit Wissen und Wollen) und damit mit Absicht (
Dolus directus 1. Grades). Bei dem zweiten Fall kommt es dem Täter im Grund „nur“ auf den Politiker P an. Er feuert die Rakete auf das Fahrzeug, nämlich mit Wissen und Wollen, den P zu töten. Hinsichtlich des Fahrers und des Leibwächters steht beim Täter das Wissenselement im Vordergrund (deshalb
direkter Vorsatz): Er weiß, dass die Insassen im Fahrzeug sterben werden - auch wenn es ihm auf den Tod des Fahrers/Leibwächter nicht unbedingt ankommt.

Marc-Randolph
2.10.2024, 19:37:19
Genau so, wie @[Tigerwitsch](2840) es sagt. Bei dem ersten Fall, war der Tod des Leibwächters nötiges Zwischenziel um das eigentliche Ziel zu erreichen. Hier ist der Tod der beiden anderen "Nebenprodukt", von dem der Täter weiß, dass es eintritt, er sich damit abfindet, aber ihm im Grunde egal ist.
Rechtsanwalt B. Trüger
30.4.2025, 15:59:06
Hallo zusammen, ich hatte keine Ahnung in welchem Zusammenhang ich diesen Thread bringen sollte und dachte mir, dass es hier am besten passt. Letzte Woche lief im 1. Examen in NRW ein Fall, in welchem man den sog. kumulativen
Vorsatzgebraucht hat.
Vorsatzbezieht sich demnach auf das
Vollendete Delikt und gleichzeitig auf den Versuch (eine andere Person zu treffen). Demnach ist der Tatbestand in beiden Fällen erfüllt. Ich kann mir vorstellen, dass es den Meisten hier so geht wie es mir ging, nachdem ich das alles nachgeschlagen habe. Ich hatte vorher nie etwas vom kumulativen
Vorsatzgehört, weshalb ich eher durch Glück richtig abgebogen bin. Ich denke es ist sinnvoll, wenn ihr zu dem ganzen auch 2-3 Fälle gestaltet insbesondere nachdem es jetzt im Examen lief :)