Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Geschwindigkeitsüberschreitungsfall 2 (Schutzzweck der Norm)
Geschwindigkeitsüberschreitungsfall 2 (Schutzzweck der Norm)
5. Juli 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (37.752 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A überschreitet in München mit seinem PKW die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. In Nürnberg rennt ihm das Kind K unvermittelt vor das Auto. Durch den Zusammenstoß stirbt K. Wäre A in München langsamer gefahren, wäre er in Nürnberg nie auf K gestoßen.
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Einordnung des Falls
Geschwindigkeitsüberschreitungsfall 2 (Schutzzweck der Norm)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist der Tod des K objektiv zuzurechnen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. A hat den Tod des K kausal verursacht.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
RealOmnimodo 🇺🇦
14.5.2021, 20:54:17
Wenn der
Schutzzweckzusammenhangfehlt, hat der Täter dann die
Gefahrnicht verwirklicht oder gar keine rechtlich missbilligte
Gefahrgeschaffen? In der Vorlesung wurde die Frage immer im Zusammenhang mit der
Gefahrverwirklichung diskutiert.

Lukas_Mengestu
17.5.2021, 17:39:40
Hallo
Omnimodo Facturus, grds. könntest Du hier an beide Merkmale anknüpfen. Betrachtest Du den gesamten Komplex, dann liegt zwar eine rechtlich missbilligte
Gefahrvor (Geschwindigkeitsüberschreitung), aber diese hat sich nicht im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert. Du fliegst insofern am zweiten Prüfungspunkt raus. Betrachtet man dagegen das Verhalten des A im engeren zeitlichen Zusammenhang, liegt schon keine rechtlich missbilligte
Gefahrvor, da er in Nürnberg vorschriftsmäßig fuhr. Die erste Variante bietet sich indes mehr an, da dieses Schulbuchbeispiel gerade dazu dient den
Schutzzweckzusammenhangzu erläutern. Wir haben dies im Fall jetzt auch noch einmal deutlicher dargestellt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Moritz
28.2.2025, 13:44:41
Hat sich erledigt.