Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Unfall mit Todesfolge kann bei erheblichem Mitverschulden des Unfallgegners nicht vorhersehbar sein
4,7 ★ (19.434 mal geöffnet in Jurafuchs)
Unfall mit Todesfolge kann bei erheblichem Mitverschulden des Unfallgegners nicht vorhersehbar sein
28. März 2026
16 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und D überfahren gleichzeitig die jeweilige Haltelinie an einer Kreuzung. Es kann nicht mehr geklärt werden, wer zum Halten verpflichtet gewesen wäre. Bei dem Crash stirbt D. T fuhr 65 km/h. Hätte T die erlaubten 50 km/h eingehalten, als D die Linie überfuhr, wäre T 0,7 Sek. später am Unfallort und D schon 6 m weiter über die Kreuzung gefahren gewesen.
Diesen Fall lösen 74,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
