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Haftung zwischen Fahrzeughaltern – Beweislast und Aussage eines Knallzeugen (§ 17 Abs. 2 StVG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Publizität des Handelsregisters – Wirkung der richtigen Eintragung und Bekanntmachung (§ 15 Abs. 2 S. 1 HGB)
Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH wird von Geschäftsführer G fristlos gekündigt und das Erlöschen der Prokura im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht. P schließt einen Monat später im Namen der GmbH mit V einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab. V weiß nichts von P’s Kündigung.

Beweislast bei der Halterhaftung gegenüber Fußgängern (§ 7 StVG)
K begehrt klageweise Schadensersatz von B. B hat ihn beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs angefahren, wodurch er sich den Arm bricht. B behauptet, jemand hätte zuvor seine Bremsleitungen durchtrennt. Ferner habe die Ampel ohnehin grün angezeigt, sodass K bei Rot überquert haben müsse.