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Beweislast bei der Halterhaftung gegenüber Fußgängern (§ 7 StVG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH wird von Geschäftsführer G fristlos gekündigt und das Erlöschen der Prokura im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht. P schließt einen Monat später im Namen der GmbH mit V einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab. V weiß nichts von P’s Kündigung.

Publizität des Handelsregisters – Wirkung der richtigen Eintragung innerhalb der 15-Tage-Frist (§ 15 Abs. 2 S. 2 HGB)
V verhandelt mit Gesellschafter G der K-OHG über ein Verkaufsgeschäft. Am 10.4. nimmt V Einsicht in das Handelsregister, wo G als Gesellschafter eingetragen ist. Am 10.5. wird der Vertrag unterzeichnet. G verschweigt, dass am 5.5. sein Ausscheiden aus der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht wurde.