Gründung eines Vereins
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S möchte mit ihren Kommilitoninnen einen Lacrosseverein gründen, um endlich offizielle Spiele bestreiten zu können. Sie verfassen gemeinsam ein Schriftstück, in dem sie der Gründung und der Satzung zustimmen und jeweils ihren Beitritt erklären.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gründung eines Vereins
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das BGB regelt die notwendigen Anforderungen für die Gründung eines Vereins.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch das Schriftstück zur Erklärung der Gründung und die entwickelte Satzung wurde der Verein gegründet.
Ja!
3. Ist der Verein nach seiner Gründung unmittelbar handlungsfähig?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Müssen S und ihre Kommilitoninnen noch ein Mindestkapital einzahlen?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
chu
23.7.2023, 12:25:23
Der erste Satz in der Subsumtion zur Vereinsgründung ist unvollständig. Außerdem wird hier von einem Fußballverein gesprochen, während S und ihre Kommilitoninnen laut Sachverhalt einen Lacrosseverein gründen ;)
Bilbo
16.7.2024, 10:44:31
Das mit dem Fußballverein habe ich auch sofort gesehen. Da will man mal Lacrosse eine Plattform geben und dann sowas. :D
Nils
24.1.2024, 00:49:23
Bekanntester und größter Verein Deutschlands dürfte wohl der „Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)“ mit über 20 Mio. Mitgliedern sein.