Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 2
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O hat T Prokura für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.
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Einordnung des Falls
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, einen anderen zu verpflichten, missbraucht (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
B.H.
28.1.2024, 15:44:42
Der entscheide Punkt für den Missbrauch-TB ist demnach, dass das RG für denjenigen, für welchen die Vermögensbetruungspflicht vorliegt, im Verhältnis nach außen - zum Dritten - wirksam ist. Habe ich es richtig wahrgenommen?
Nora Mommsen
28.1.2024, 16:16:17
Hallo b.10, danke für deine Frage! Genauso ist es. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team