Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Untreue (§ 266 StGB)

Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis

Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Rechtsanwalt R wurde von Mandantin M damit beauftragt, in einer Verkehrsunfallsache Schadensersatzansprüche der M in Höhe von €11.000 geltend zu machen und zur Not einzuklagen. Obwohl M ihn ermahnt, klagt R nicht, sodass, wie er weiß, die Forderung verjährt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Erfüllung des Missbrauchstatbestands (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB) würde hier voraussetzen, dass das Unterlassen des R als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsmacht anzusehen ist.

Genau, so ist das!

Der BGH hat die Frage offen gelassen, ob das Unterlassen noch als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsmacht angesehen werden kann. Die Lit. verneint dies mit dem Argument, pflichtwidrige Unterlassungen seien nur dann von § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB erfasst, wenn dem Schweigen rechtsgeschäftliche Bedeutung zukomme (bspw. in den Fällen der §§ 362, 377 Abs. 2 HGB).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. R hat jedenfalls den Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) erfüllt.

Ja, in der Tat!

R hatte eine Geldforderung von beträchtlicher Höhe geltend zu machen und war damit wegen seiner besonderen Sachkunde betraut. Wie er die Forderung durchsetzte, war ihm überlassen. Inhalt und Bedeutung des Mandats hoben es somit in den Rang selbständiger Geschäftsbesorgung. In einem solchen Fall besteht ein Treueverhältnis. Zu den daraus entspringenden Pflichten gehörte es, den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Indem R untätig blieb, hat er diese Pflicht verletzt. Die Schadensersatzforderung stellt einen Vermögenswert dar, sodass ihr Ausfall einen Nachteil bedeutet.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community