Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Fall zum Tatsächlichen Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB - Jurafuchs
Prokuristin P ist bereits entlassen. Ehe ihre Entlassung bekannt wird, gelingt es ihr, mit dem nach wie vor in ihrem Besitz befindlichen Tresorschlüssel den Inhalt der Firmenkasse in ihren Besitz zu bringen.
Unmittelbarkeitszusammenhang
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kassieren aufgrund Berechnungsfehlern von Grundstückseigentümern überhöhte Entgelte ein, auch nachdem die Fehler auffallen. L, Leiter der Innenrevision, ist Garant und vermögensbetreuungspflichtig. Gegen das Verhalten der Mitarbeiter schreitet er aber nicht ein.
Schadensausschließende Kompensation
Insolvenzverwalterin I führt ihr anvertraute Fremdgelder vorübergehend eigenen Zwecken zu. Sie ist aber jederzeit ersatzfähig und auch ersatzwillig.
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
H ist Verkaufskommissionär (§ 383 HGB). Er soll als Hehler ein wertvolles gestohlenes Gemälde für den Vortäter V möglichst hochpreisig verkaufen. H schenkt es seiner Geliebten.
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 3
Gerichtsvollzieher G ist seines Amts enthoben worden. Gleichwohl führt er unter Verwendung des unveränderten Briefkopfs und Fortführung des Dienstkontos bereits begonnene Vollstreckungstätigkeiten in eigennütziger Weise fort.
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 2
Handelsvertreter H zieht trotz Kündigung und Widerruf der Inkassovollmacht Forderungen ein, um sich zu bereichern, indem er den fortwirkenden Rechtsschein ausnutzt.
Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen
Vermieter V verwendet die Mietkaution der M bei einer Gewerberaummiete zu eigenen Zwecken, indem er sie heimlich verbraucht.
Vermieter V verwendet die Mietkaution der M bei einer Wohnraummiete entgegen § 551 Abs. 3 BGB, er verbraucht diese.
Vermögensbetreuungspflicht von Beamten
Regierungsrat R, der im Innenministerium des Bundeslandes L für den Polizeihaushalt zuständig ist, überredet den Beamten B, der für den Verkauf der Polizeidienstfahrzeuge zuständig ist, einen ausgemusterten LKW entgegen der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Hälfte des erzielbaren Marktpreises an K zu verkaufen.
Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht
Künstlerin K stellt Galeristin G 12 Bilder für eine Ausstellung zur Verfügung. G soll diese zu festgelegten Preisen verkaufen und die Erlöse unter Abzug von 50% Provision an K überweisen. Trotz Verkauf der Bilder zahlt G nicht.
Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis
Rechtsanwalt R wurde von Mandantin M damit beauftragt, in einer Verkehrsunfallsache Schadensersatzansprüche der M in Höhe von €11.000 geltend zu machen und zur Not einzuklagen. Obwohl M ihn ermahnt, klagt R nicht, sodass, wie er weiß, die Forderung verjährt.
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 2
O hat T Prokura für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
O hat T eine rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 164 BGB) für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des Vollmachtgebers O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.
Missbrauchstatbestand Grundfall 2
H ist Handelsvertreter bei Dekoartikelhersteller D. Er ist befugt, mit Hotellerie-Kunden Verträge abzuschließen und bekommt dann Provision. Vertraglich wurde ein Inkassoverbot vereinbart. Dennoch kassiert H Rechnungsbeträge ein und behält sie für sich
Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) Einführung
Prokurist P ist im Betrieb der O angestellt. Ohne das zu dürfen, nimmt er Waren, die Os Betrieb gehören, für sich mit nach Hause.
Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis durch Rechtsschein
S ist als Sekretär bei Juwelier J angestellt. Er verkauft und übereignet Armbanduhren zu Schleuderpreisen und gibt sich hierbei als Prokurist des J aus.
Grundfall
Prokuristin P ist im Betrieb der Inhaberin O angestellt. Sie nimmt, ohne dies zu dürfen, im Namen des Betriebs ein Darlehen auf. Dadurch wird der Betrieb geschädigt.