Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 3
Gerichtsvollzieher G ist seines Amts enthoben worden. Gleichwohl führt er unter Verwendung des unveränderten Briefkopfs und Fortführung des Dienstkontos bereits begonnene Vollstreckungstätigkeiten in eigennütziger Weise fort.