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Schadensminderungspflicht des geschädigten Autohauses (Internet-Restwertrecherche)

einfach
schwer
5. Juli 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Bei einem Unfall beschädigt B ein Auto des Autohausbetreibers K. K lässt den Restwert unter Berücksichtigung regionaler Anbieter von einem Sachverständigen schätzen und verkauft den unreparierten Wagen zu dem geschätzten Preis (€9.500). B legt später ein Kaufangebot eines Internethändlers vor, der €17.000 gezahlt hätte, und zahlt nur unter Anrechnung dieses Betrags Schadensersatz an K. K verlangt von B den Differenzbetrag (€7.500) zwischen dem von B angesetzten Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös.

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