Geschäftsraum

22. November 2024

4,8(4.152 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T bricht in die Zahnarztpraxis der Z ein, um dort ausgestellte wertvolle Gemälde zu stehlen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Geschäftsraum

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Zahnarztpraxis ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Wohnung ist der Inbegriff von Räumen, deren bestimmungsgemäßer Zweck darin besteht, Menschen Aufenthalt zu gewähren, ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind. Die Zahnarztpraxis der Z dient nicht bestimmungsgemäß der Unterkunft von Menschen, sondern in erster Linie der beruflichen Ausübung.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Zahnarztpraxis ist ein "Geschäftsraum" (§ 123 Abs. 1 StGB).

Ja!

Geschäftsraum meint einen abgeschlossenen Raum, der seiner Bestimmung nach zumindest vorübergehend dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Tätigkeiten dient. § 123 Abs. 1 StGB gebraucht zwar die Pluralfassung ("Geschäftsräume"), ein Hausfriedensbruch ist indes bereits beim Betreten eines einzelnen Geschäftsraums vollendet. Die Zahnarztpraxis der Z stellt einen abgeschlossenen Raum dar, der seiner Bestimmung nach dem Betrieb einer gewerblichen Tätigkeit dient.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IUS

iustus

15.2.2021, 17:36:06

Würde die Praxis als Wohnung zählen, wenn zB der Zahnarzt im Haus wohnt und einen unmittelbaren Zugang von seiner Wohnung zur Praxis hätte?

Speetzchen

Speetzchen

17.2.2021, 21:18:42

Der BGH zum Diebstahl in dem von dir geschilderten Fall: Mit dem Eindringen in das Gebäude über das Kellerfenster in die Zahnarztpraxis istt der Täter im Sinne der §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Ausführung des Diebstahls zwar in ein Gebäude, noch nicht aber in eine Wohnung eingebrochen. (BGH NStZ 2008, 514, 515)

Speetzchen

Speetzchen

17.2.2021, 21:20:08

Also grds liegt noch keine Wohnung vor. Etwas anderes muss aber gelten, wenn die Wohnung nicht von den Praxisräumen getrennt ist.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen