Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Geschäftsraum: Mobile Betriebsstätte
Geschäftsraum: Mobile Betriebsstätte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht eines Nachts auf dem Hamburger Dom in den Kirmeswagen von Zuckerbäckerin Z ein, in der Hoffnung, dort noch die Einnahmen des vergangenen Tages einstecken zu können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Geschäftsraum: Mobile Betriebsstätte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kirmeswagen ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kirmeswagen ist ein "Geschäftsraum" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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