Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Befriedetes Besitztum: Schrebergarten
Befriedetes Besitztum: Schrebergarten
13. Februar 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (2.331 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T steigt über die Hecke und dringt so in den Schrebergarten des O ein. O züchtet dort wertvolle, weil seltene Schachbrettblumen, die T seiner Mutter zum Geburtstag schenken möchte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Befriedetes Besitztum: Schrebergarten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schrebergarten ist ein "befriedetes Besitztum" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Burumar🐸
8.5.2023, 14:47:52
Ist das befriedete Besitztum quasi ein Auffang
tatbestandund nur zu prüfen, wenn z. B. Wohnung nicht einschlägig ist?

Nora Mommsen
8.5.2023, 17:16:40
Hallo Burumar, so in etwa. Der Begriff des befriedeten Besitztums ist weit zu verstehen. Zwar fallen im Gegensatz zur Wohnung oder zu den Geschäftsräumen nur unbewegliche Sachen. Das Grundstück muss auch nicht zwingend umzäunt oder mit schweren Hindernissen geschützt sein. Als
befriedetes Besitztumsind z.B.
Gebäudegeschützt, die nicht Wohn- oder Geschäftszwecken dienen, Neubauten, leer stehende oder auch zum Abbruch bestimmte Häuser. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team