Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Schwerpunkt auf den subjektiven Tatbestand: Vorsatz
Schwerpunkt auf den subjektiven Tatbestand: Vorsatz
15. August 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (9.211 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der körperlich weit überlegene T schlägt O mit der Faust und voller Wucht gegen den Schädel, sodass dieser bewusstlos wird. Daraufhin zieht er O auf den Boden und beginnt, ihn mit weiteren Tritten und Schlägen zu misshandeln. T will dem O so eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen.
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