§ 226 Abs. 2 StGB
26. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sticht aus Rache mit einem Messer auf den Unterleib seiner Ex-Freundin O ein. T will dadurch Os Empfängnisfähigkeit zerstören, denn er gönnt ihr keine Kinder mit einem anderen Mann. O wird infolge der Verletzungen empfängnisunfähig.
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