Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sprüht O Pfefferspray ins Gesicht. Bei O kommt es zu einem brennenden Schmerz in den Augen, einer Schwellung der Schleimhäute und Atemnot.
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Einordnung des Falls
Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T dem O Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" bzw. "mittels eines anderen gefährlichen Werkezuges" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) vorgenommen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.